
Jedes Jahr schlüpfen Tausende von ihnen in Arbeitskleidung oder einen Laborkittel, ohne wirklich zu wissen, was sie erwartet. Temporäre Arbeitskräfte, Zeitarbeiter, «Aushilfen» oder saisonale Verstärkungen… Im Streben nach Flexibilität wird ihre Sicherheit zu oft in den Hintergrund gedrängt. Dabei beginnt dort gerade die Gefahr.
Es war in einer Wartungswerkstatt in einem luxemburgischen Industriegebiet, dass Karims Geschichte eine brutale Wendung nahm. Er kam als Leiharbeiter, um das Team während der Sommerferien zu verstärken, erhielt aber keinerlei Ausbildung. Kaum hatte er seinen Einsatz unterschrieben, stand er schon vor einer Hebebühne... ohne Anweisungen, ohne geeignete PSA, ohne Aufsicht. Das Ergebnis: ein Handgelenksbruch und mehrere Monate Ausfallzeit.
Diese Art von Geschichte ist leider kein Einzelfall.
Laut der Unfallversicherungsgesellschaft (AAA) sind Zeitarbeitskräfte 2- bis 3-mal häufiger von Unfällen betroffen als Festangestellte, insbesondere in den Bereichen Bauwesen, Industrie und Transport. Die Ursachen sind bekannt: Zuweisung zu risikoreichen Arbeitsplätzen, fehlende Sicherheitsunterweisung, Nichtbeachtung von Anweisungen und mangelnde Praxiserfahrung.
Klare Verpflichtungen... aber immer noch zu wenig bekannt
Der luxemburgische Arbeitsgesetzbuch ist jedoch eindeutig. Das entleihende Unternehmen ist für die Sicherheitsbedingungen des Leiharbeitnehmers verantwortlich, als ob es sein eigenes Personal wäre. Es muss ihm eine Sicherheitseinweisung, geeignete PSA, eine Information über die Risiken der Stelle und eine angemessene Schulung für seine Aufgaben gewährleisten.
Artikel L.312-1 verpflichtet die Arbeitgeber insbesondere, die Beschäftigten vor berufsbedingten Risiken zu schützen, unabhängig von der Art des Vertrags. Einfach ausgedrückt: Ein Leiharbeiter ist kein “separater” Arbeitnehmer, sondern fällt vollständig unter die Präventionspflichten.
Doch in der Realität laufen die Dinge anders. Zeitdruck, hohe Fluktuation, mangelnde Koordination zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Unternehmen: Es gibt zahlreiche Schwachstellen. Manchmal werden Dokumente überstürzt unterschrieben, Schulungen nur oberflächlich behandelt, mündliche Anweisungen «im Vorbeigehen» von einem nicht immer kompetenten Kollegen gegeben. Das Risiko wird dann zu einem rutschigen Terrain.
Wer bildet aus, wer informiert, wer übernimmt Verantwortung?
Auch die Aufgabenverteilung bleibt unklar. Wer soll die Schulung durchführen? Die Zeitarbeitsfirma? Das Entleihunternehmen? Beide? Die Antwort ist... geteilt. Die Zeitarbeitsfirma muss sicherstellen, dass der entsandte Mitarbeiter geeignet und über die allgemeinen Bedingungen informiert ist. Doch das Entleihunternehmen bleibt für die spezifischen Sicherheitsbedingungen des ausgeübten Arbeitsplatzes verantwortlich.
Eine mangelnde Information, eine fehlende Einführung in die Situation oder unzureichende Ausrüstung können daher im Falle eines Unfalls zu seiner Haftung führen.
Deshalb kann die Sicherheitsunterweisung keine reine Formalität sein. Sie muss strukturiert, nachvollziehbar und verständlich sein. Eine effektive Einweisung umfasst mindestens: eine Vorstellung der Räumlichkeiten, der spezifischen Risiken, der richtigen Verhaltensweisen, der Notfallverfahren und der niemals auszuführenden Handlungen. Idealerweise wird dies durch eine praktische Schulung an den verwendeten Geräten ergänzt.
Hebel zur Verbesserung der Situation
Einige Unternehmen beginnen, diesen Trend umzukehren. Bei einem großen Logistikunternehmen mit Sitz in Bettembourg absolviert jeder neue Zeitarbeitnehmer ein kurzes Sicherheitsschulungsmodul, das durch ein Quiz abgeschlossen und durch eine begleitete Besichtigung vor Ort ergänzt wird. Das Ergebnis: Innerhalb von zwei Jahren ist die Arbeitsunfallquote bei den Zeitarbeitnehmern um 46 % gesunken.
Andere gehen noch weiter, indem sie Leiharbeiter in ihren jährlichen Schulungsplan integrieren und ihnen den gleichen Zugang zu wöchentlichen Sicherheitseinweisungen gewähren. Eine gute Praxis, die die Eingliederung, die Verantwortlichkeit fördert ... und Ungleichbehandlung reduziert.
Zeitarbeit reimt sich nicht auf präventive Unsicherheit
Nichts rechtfertigt heute, dass die Prävention für einen Leiharbeiter weniger streng gehandhabt wird. Denn die Gefahr unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverträgen.
Ein Unfall verschont weder das Missionsblatt noch die Vertragsdauer. Er schlägt dort zu, wo die Prävention vernachlässigt wurde. Und oft sind es gerade diese toten Winkel, wo die Fluktuation hoch ist, die Verfahren unklar sind und die Zeit fehlt, dass sich das Risiko dauerhaft einnistet.
Also stellen wir die Frage einfach: Sollte ein Zeitarbeiter weniger geschult sein als ein unbefristet Angestellter? Die Antwort ist nein. Es sind die gleichen Maschinen, die gleichen Gefahren, die gleichen Verantwortlichkeiten.